| Mit Gott gegen
Sozialklamauk |
| KÖLN taz So untersuchte Dr. Dirk-Carsten Günther die vielfältigen Möglichkeiten des „Sozialhilfemissbrauchs“. Er empfiehlt in solchen Fällen der öffentlichen Hand, Regressansprüche geltend zu machen. Dabei bezieht er sich besonders auf solche Fälle, in denen Vermögensbestände oder Einkommen für den Staat unkenntlich gemacht werden und sich so die Familie aus der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl-Verantwortung gegenüber einem in Not geratenen Familienmitglied stehle. Da es aber durchaus solche Möglichkeiten wie Behindertentestamente oder Schenkungen gibt, die auch noch legal sind und vom Bundesgerichtshof abgesegnet, müsse um so mehr auf eine mögliche „Sittenwidrigkeit“ geachtet werden. Wegen ihrer „Komplexität“ bedürfe es dabei „der Strukturierung und Zuführung einer juristischen Lösung“. taz nrw - Ausgabe Köln Nr. 10
vom 13.07.2000 Seite 1 |